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Licht und Farbe
1. Einheiten:
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Grundsätzliche Voraussetzung, Farben überhaupt wahrnehmen zu können, ist das Vorhandensein von "Licht". Physikalisch betrachtet handelt es sich bei Licht um elektromagnetische Strahlung. Das sichtbare Licht unterscheidet sich dabei von anderen elektromagnetischen Strahlungen (etwa Strahlung der Radio- oder Fernsehsender) durch die Frequenz, d.h. sichtbares Licht ist elektromagnetische Strahlung eines ganz bestimmten Frequenzbereiches. Farbe ist physikalisch gesehen elektromagnetische Strahlung einer bestimmten Wellenlänge und Energie. Die Wahrnehmung beinhaltet dabei zum einen die Wahrnehmung von Hell und Dunkel und zum anderen die Wahrnehmung von Farbe. Für das menschliche Auge ist dabei nur ein kleiner Teil des gesamten elektromagnetischen Strahlungsspektrums sichtbar, nämlich der Wellenlängenbereich zwischen 380nm und 780nm (nm~"Nanometer" oder Billionster Teil eines Meters (1) ). Licht ist charakterisiert durch: Intensität Sichtbares Licht ist elektromagnetische Strahlung mit Wellenlängen im Bereich von 380-780 Nanometer Die Distanz zwischen den Spektralfarben ist nicht äquidistant. Red (Rot 650nm), Orange 610nm, Yellow (Gelb 575nm), Green (Grün 525nm), Blau 480nm, Indigo 450nm, Violett 425nm. Bei einer Wellenlänge unterhalb von 400nm erhält man das unsichtbare
Ultraviolette Licht,
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